Überarbeitetes MTD-Gesetz endlich in Begutachtung
Die Novelle des MTD-Gesetzes ging am 15.05.2024 in Begutachtung.
Im Rahmen des vorparlamentarischen Begutachtungsverfahrens können alle interessierten Stakeholder (Unternehmen, Verbände, Interessensgemeinschaften, Privatpersonen, NGOs) ihre Stellungnahmen zum Gesetzestext einbringen. Dies ist bis zum 29.05.2024 direkt auf der Parlamentswebsite möglich.
Die eingebrachten Stellungnahmen sind öffentlich auf der Parlamentswebsite einsehbar und können auch unterstützt werden.
Die bei MTD-Austria organisierten Berufsverbände begrüßen, dass einige für uns sehr wichtige Punkte in den neuen Gesetzesentwurf aufgenommen wurden. Wir sehen aber noch weiteren Optimierungsbedarf.
Weitere Informationen zum aktuellen Stand der MTD-Gesetzesnovelle und unsere Forderungen entnehmen Sie bitte dem verlinkten Informationsschreiben von MTD-Austria:
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